VAE-Trust (Stiftung) und VAE-Holding
Durch die seit 2 Jahren gegebene Verfügbarkeit hoch flexibler Offshore-Instrumente in den Vereinigten Arabischen Emiraten und insbesondere vor dem Hintergrund der vornehmlich von Deutschland betriebenen "Aushebelung" von Stiftungs- und Holdingstandorten in Mitteleuropa verzeichnen wir ein exorbitant steigendes Interesse bei Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen, Ihre "Asset Protection" in die Jurisdiktion VAE zu verlagern.
Die Errichtung klassischer (offener) Trusts ist in den verschiedenen in Frage kommenden Offshore-Zonen zwar noch nicht von Seiten der VAE-Zentralbank genehmigt. Sehr wohl besteht aber uneingeschränkt die Möglichkeit, sogenannte Nominee-Trust-Strukturen und selbstverständlich auch - der Schweizer "Vorlage" folgend - Holdings zum Zwecke der Vermögensverwaltung zu errichten. Insbesondere für beabsichtigte "Wholly Discretionary Trusts" stellt diese Ausgangslage demnach keinerlei Hinderungsgrund dar.
Die Rahmenbedingungen für Trusts und Holdings in den VAE - bzw. in deren Offshore-Jurisdiktionen - können ohne Übertreibung als ideal bezeichnet werden:
- Erwiesene Stabilität und Kontinuität des politischen, sozialen
und wirtschaftlichen Rahmensystems - "Common Law" Rechtsgrundlage in den Offshore-Zonen,
zudem gänzlich freie Wahl des zugrunde liegenden Rechts - Von Hause aus schon keine zu berücksichtigende
Einkommens- und/oder Vermögens-/Erbschaftsbesteuerung
(hierdurch keinerlei gewillkürte Initiativsteuerproblematik für
Treuhänder und/oder Geschäftsleiter, sofern diese/r resident) - Keine Beschränkungen von Devisen-, Kapital- und Banktransfers
(einzige Ausnahme: Israel) - Sicherer und hoher Standard des Bankgeheimnisses
(keine Kontrollzugriffe über IBAN, "lediglich" die übliche
US-Datensammlungswut im SWIFT System) - Modernes Bankenhandling (Internet- und Telefonbanking
sind Standard, keine Ausnahme) - Gute bis sehr gute lokale Möglichkeiten der Reinvestition
(z.B. Immobilien mit bis zu 20% garantierter Rendite,
stark wachsender industrieller Sektor, sehr volatile
Aktienmärkte mit einer dynamischen IPO-Kultur,
ausgewogene Fondsstrukturen etc.) - Die anonyme Gründung von Trusts und Holdings ist
problemlos möglich, eigene Anreise oder persönliches
Erscheinen sind nicht erforderlich
Es versteht sich von selbst, dass alle von KLP angebotenen Treuhänder (Trustees) in den VAE ansässige, d.h. residente Personen mit dem erforderlichen wirtschaftlichen und juristischen Know How sind.
Indiz für Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit von KLP mag auch sein, dass seit dem Anbieten allgemeiner Treuhanddienste im Januar 2008 bereits vier Trusts und drei Holdings für Klienten errichtet wurden und das auf KLPs Treuhandkonten bewegte Fondsvolumen bereits Mitte März die Marke eines mitteren 2stelligen Mio.-Betrages in US$überschritten hat.
Im persönlichen und vertrauensvollen Gespräch stehen wir Ihnen weltweit gerne zur Verfügung. "Paketmodelle" gibt es bei uns grundsätzlich nicht, da wir nicht an die Standardisierungsfähigkeit Ihrer individuellen Anforderungen an einen eigenen Trust oder eine entsprechende Holding glauben.
Bevor Sie sich - zumindest in Deutschland - mit Ihren eigenen "kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteten" Beratern über Ihre Trust-Strategie unterhalten, lesen Sie bitte unsere eigenen Hinweise zu "Mitwirkungspflichten bei 'Vortaten' gemäß GWG".
Für weiterführende Detailgespräche über Ihre Trust- oder Holdinggründung in den VAE bitten wir Sie um Kontaktaufnahme. Neben dem Webformular können Sie auch über PGP-verschlüsselte E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.
Bitte fordern Sie bei allgemeinem Interesse und Informationsbedarf unsere Mitte März 2008 aufgelegte "Fachinformation Offshore-Trust" über unser Kontaktformular an.